Bundesregierung will Rechtssicherheit für EEG – Wirtschaft, Recht und Politik – Baunetzwerk.
Klage gegen EU-Kommission | 18.02.2015
Bundesregierung will Rechtssicherheit für EEG
Die Bundesregierung will Klarheit darüber erlangen, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dem EU-Beihilferegime unterliegt und wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Daher hat sie Klage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 erhoben.
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