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Brecher, Siebe, Pumpen – sie alle brauchen Strom. In der Vergangenheit konnten sich Unternehmen, auch Steine- und Erdenbetriebe und Bauunternehmen, einen Teil der Stromsteuer über den Spitzenausgleich beim für sie zuständigen Hauptzollamt zurückholen, auch die Steuern für Heizöl und Gas werden zum Teil erstattet. Das Hauptzollamt ist praktisch das Finanzamt des Bundes, das die Energiesteuern einnimmt, derzeit etwa 18 Mrd. Euro jährlich, und auf Antrag an berechtigte Unternehmen teilweise zurückerstattet.
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